Unsere Leistungen sind so bunt und vielfältig wie dieses Blumenbeet. Haben Sie besondere Wünsche und Bedürfnisse, scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen.
Betreuung
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Hauswirtschaftliche Versorgung
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Grundpflege
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Häusliche Krankenpflege
Diese Leistungen können vom Hausarzt verschrieben werden. |
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Krankenhausvermeidungspflege Auch diese Leistung kann vom Hausarzt verschrieben werden. Hierbei handelt es sich um Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe im Haushalt und auch häusliche Krankenpflege. Meist verschrieben im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. |
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Kann bei der Krankenkasse beantragt werden, sollte Ihre private Pflegeperson stundenweise oder auch längerfristig verhindert sein. |
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Pflegeberatung nach § 37 SGB 11 Alle Pflegegrade haben einen Anspruch auf den Besuch einer Pflegefachkraft zur Klärung eventueller Fragen (Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel usw.) und eines möglichen Hilfebedarfs. Bei Pflegegrad 1 ist dieser Besuch freiwillig, ab Pflegegrad 2 mindestens halbjährlich von der Krankenkasse vorgegeben. Die Kosten für diesen Besuch übernimmt die Krankenkasse. |